JUGENDCAFÉ im Juz Allendorf
Öffnungszeiten:
Montag | Büro Jugendpflege (vormittags) ** |
Dienstag | Büro Jugendpflege (vormittags) ** |
Mittwoch | 15.00 - 18.00* (ab 7 Jahre) |
Donnerstag | Büro Jugendpflege (vormittags) ** |
Freitag | 19.00 - 22.00* (ab 14 Jahre) |
Samstag | Nach Absprache mit dem Juz-Team kann samstags geöffnet werden (für Jugendliche ab 14 Jahre) |
* An den Tagen ist das Juz geöffnet solange
Besucher o. Teammitglieder (Thekendienst) anwesend sind. Ist letzteres
nicht der Fall, kann das Juz früher zu gemacht werden, ohne dass dies extra bekannt gegeben wird. Muss einmal früher zu gemacht werden, wird dies rechtzeitig am Öffnungstag bekannt gegeben bzw. an der Tür ausgehängt. Wenn das Juz aufgrund von Urlaub, Fortbildungen, Krankheit o. ä. geschlossen ist, wird dies auf den Internetseiten (Juz-Seite und/oder facebook) bekannt geben. An Feiertagen ist das Juz nicht geöffnet. Die Öffnungszeiten und -tage können in Absprache mit dem jeweiligen Team angepasst werden. |
** Das Büro der Jugendpflege ist in der Regel an oben genannten Tagen
besetzt. Sollte aufgrund von anderen Terminen (Sitzungen, Supervision, externe Veranstaltungen o. ä.) niemand im Büro erreichbar sein, wird dies nicht gesondert bekannt gegeben. |
Diese Angebote gibt es im Juz:
- Tischfußball
- Billard
- Fernseher
- Video/DVD
- Gesellschaftsspiele
- Spiele für draußen (Crossboule, Fußball, Football, Wikingerschach uvm.)
- Tischtennisplatte
- Musik
- Getränke, Knabbereien
- viele gemütliche Sofas und Sessel sowie
- eine überdachte Veranda
- Auf Wunsch:
Freizeitangebote (Geocaching, Ausflüge, Turniere usw.)
Hausaufgaben- und Bewerbungshilfe
Beratung
Hygiene-Regeln für Jugendräume der Stadt
Allendorf (Lumda) im Überblick:
- Die Öffnungstage in Climbach, Nordeck und ggf. Allendorf sind mit der Jugendpflege
abzustimmen.
- Getränke dürfen nur aus Flaschen und nicht aus Gläsern getrunken werden.
- Der Jugendraum muss regelmäßig gelüftet werden.
- Die allgemeinen Hygieneregeln (Husten und Niesen in Armbeuge usw.) sollen eingehalten werden.
- Entsprechend erkrankte und vorerkrankte Personen dürfen die Jugendräume nicht betreten.
Für Veranstaltungen der
Jugendpflege gelten z. Zt. folgende
Hygiene-Regeln.