JUGENDCAFÉ im Juz Allendorf

Öffnungszeiten:
 
Montag Büro Jugendpflege (vormittags) **
Dienstag Büro Jugendpflege (vormittags) **
Mittwoch 15.00 - 18.00* (ab 7 Jahre)
Donnerstag Büro Jugendpflege (vormittags) **
Freitag 19.00 - 22.00* (ab 14 Jahre)
Samstag Nach Absprache mit dem Juz-Team kann samstags geöffnet werden (für Jugendliche ab 14 Jahre)

 

 

 

 



 

*   An den Tagen ist das Juz geöffnet solange Besucher o. Teammitglieder (Thekendienst) anwesend sind. Ist letzteres nicht der
        Fall, kann das Juz früher zu gemacht werden, ohne dass dies extra bekannt gegeben wird.
     Muss einmal früher zu gemacht werden, wird dies rechtzeitig am Öffnungstag bekannt gegeben bzw. an der Tür ausgehängt.
     Wenn das Juz aufgrund von Urlaub, Fortbildungen, Krankheit o. ä. geschlossen ist, wird dies auf den Internetseiten (Juz-Seite
        und/oder facebook) bekannt geben.
     An Feiertagen ist das Juz nicht geöffnet.
     Die Öffnungszeiten und -tage können in Absprache mit dem jeweiligen Team angepasst werden.
 
** Das Büro der Jugendpflege ist in der Regel an oben genannten Tagen besetzt. Sollte aufgrund von anderen Terminen
       (Sitzungen, Supervision, externe Veranstaltungen o. ä.) niemand im Büro erreichbar sein, wird dies nicht gesondert
       bekannt gegeben.


Diese Angebote gibt es im Juz:

- Tischfußball
- Billard
- Fernseher
- Video/DVD
- Gesellschaftsspiele
- Spiele für draußen (Crossboule, Fußball, Football, Wikingerschach uvm.)
- Tischtennisplatte
- Musik
- Getränke, Knabbereien
- viele gemütliche Sofas und Sessel sowie
- eine überdachte Veranda

- Auf Wunsch:    Freizeitangebote (Geocaching, Ausflüge, Turniere usw.)
                         Hausaufgaben- und Bewerbungshilfe
                         Beratung
 

Hygiene-Regeln für Jugendräume der Stadt Allendorf (Lumda) im Überblick:

- Die Öffnungstage in Climbach, Nordeck und ggf. Allendorf sind mit der Jugendpflege abzustimmen.
- Getränke dürfen nur aus Flaschen und nicht aus Gläsern getrunken werden.
- Der Jugendraum muss regelmäßig gelüftet werden.

- Die allgemeinen Hygieneregeln (Husten und Niesen in Armbeuge usw.) sollen eingehalten werden.
- Entsprechend erkrankte und vorerkrankte Personen dürfen die Jugendräume nicht betreten.
 

Für Veranstaltungen der Jugendpflege gelten z. Zt. folgende Hygiene-Regeln.
 

HAUSORDNUNG

FUNDSACHEN