HAUSORDNUNG

JUGENDZENTRUM NORDECK-WINNEN

 

1. Das Jugendzentrum steht allen Jugendlichen von 14 bis 21 Jahren offen. Alle Besucher des Jugendzentrums sind untereinander
gleichberechtigt, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen.
 

2. Die Öffnungszeiten werden durch das Team des Jugendzentrums in Absprache mit der Jugendpflege festgelegt und gesondert
ausgehängt. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Das Abhalten von Privatfeiern ist nicht gestattet.

 

3. Das Rauchen im Jugendzentrum sowie im BGH ist generell untersagt. Alkoholische Getränke dürfen von den Besuchern nicht
 in das Jugendzentrum mitgebracht werden.

 

4. Außerdem untersagt sind: Glücksspiele um Geld oder vermögenswerte Sachen, indizierte Musik und Abzeichen sowie alle
strafbaren Handlungen (illegale Drogen, Gewalt gegen Sachen und Personen, Diebstahl, Beleidigungen, Waffen usw.).

 

5. Alle Besucher des Jugendzentrums haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten und den Außenbereich davor
sauber zu halten sowie die Einrichtung und das sonstige Inventar des Jugendzentrums pfleglich zu behandeln.

 

6. Schäden aller Art sind vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Andernfalls werden an-
fallende Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

7. Hauptverantwortlich für die Sauberkeit im Jugendzentrum ist das Team. Dessen Mitglieder dürfen sich auch außerhalb der
Öffnungszeiten zu Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten dort aufhalten.

 

8. Die Musikanlage sowie andere technische Geräte dürfen nur vom Team des Jugendzentrums bedient werden. Die Getränke-
ausgabe erfolgt ausschließlich durch die Teammitglieder.

 

9. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Insbesondere beim Betreten und Verlassen des Jugendzentrums ist aus Rücksichtnahme
auf die Anwohner Ruhe zu halten.

 

10. Der Aufenthalt im Jugendzentrum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Allendorf (Lumda) haftet nicht für Diebstahl oder Be-
schädigung persönlicher Gegenstände der Besucher.

 

11. Das Hausrecht wird im Auftrag und in Vertretung des Magistrats der Stadt Allendorf (Lumda) vom Team des Jugendzentrums
sowie den benannten Aufsichtspersonen wahrgenommen.

 

12. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer mit Hausverbot belegt werden. Bei
schwerwiegenden Vergehen erfolgt Strafanzeige.