HAUSORDNUNG
JUGENDZENTRUM ALLENDORF
1. Das Jugendzentrum steht
allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 7 bis 21 Jahren offen.
Alle Besucher
des Jugendzentrums sind untereinander gleichberechtigt, unabhängig von ihrem
Alter oder von anderen Merkmalen.
2. Die Öffnungszeiten werden gesondert ausgehängt. Das Abhalten von Privatfeiern ist nicht gestattet.
3. Das Rauchen ist in den
Räumen des Jugendzentrums, die allgemein zugänglich sind, generell untersagt. Personen über
18 Jahren dürfen im
Außenbereich
rauchen.
4. Alkoholische Getränke
dürfen von den Besuchern nicht in das Jugendzentrum mitgebracht werden.
Branntwein und brannt-
weinhaltige Getränke sind nicht gestattet. Sonstige alkoholische Getränke werden
erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben.
5. Außerdem untersagt sind:
Glücksspiele um Geld oder vermögenswerte Sachen, indizierte Musik und Abzeichen
sowie alle
strafbaren Handlungen (illegale Drogen, Gewalt gegen Sachen und Personen,
Diebstahl, Beleidigungen, Waffen usw.).
6. Alle Besucher des
Jugendzentrums haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten und den
Außenbereich davor
sauber zu halten sowie die Einrichtung und das sonstige Inventar des
Jugendzentrums pfleglich zu behandeln.
7. Schäden aller Art sind
vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen.
Andernfalls werden
anfallende Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung
gestellt.
8. Hauptverantwortlich für
die Sauberkeit im Jugendzentrum ist das Team. Allerdings können auch andere
Besucher durch die
pädagogische Fachkraft zu Säuberungsarbeiten heran gezogen werden.
9. Die Musikanlage sowie
andere technische Geräte dürfen nur vom Team des Jugendzentrums bedient werden.
Hinter der
Theke halten sich nur Mitglieder des Teams auf. Die Getränkeausgabe erfolgt
ausschließlich durch den Thekendienst.
10. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.
11. Der Aufenthalt im
Jugendzentrum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Allendorf (Lumda) haftet
nicht für Diebstahl oder
Beschädigung persönlicher Gegenstände der Besucher.
12. Das Hausrecht wird im
Auftrag und in Vertretung des Magistrats der Stadt Allendorf (Lumda) durch die
pädagogische Fach-
kraft wahrgenommen. Deren Anweisungen oder den von ihr ausdrücklich
bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten.
13. Personen, die gegen die
Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer mit Hausverbot belegt
werden. Bei
schwerwiegenden Vergehen erfolgt Strafanzeige.